Bundesverband Bürgermedien verurteilt polizeiliche Durchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg – Vorgehen der Behörden unverhältnismäßig
20. Januar 2023
Pressemitteilung
Ludwigshafen, Kassel, Berlin, 20.01.2023
Die kürzlich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeordnete polizeiliche Durchsuchung beim freien „Radio Dreyckland“ und mehreren verantwortlichen Redakteuren des Senders war nicht nur unverhältnismäßig, sondern ist ein offensichtlicher Versuch, kritische Radiomacher:innen einschüchtern zu wollen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, dass das Setzen eines Links auf eine frei zugängliche Webseite einen „Verstoß gegen das Vereinigungsverbot gemäß §85 StGB“ gewesen ist, ist nicht nur juristisch umstritten, sondern in Verbindung mit Hausdurchsuchungen ein unverhältnismäßiger Angriff auf die Pressefreiheit und den Schutz des Redaktionsgeheimnisses. Dies erklärten die Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgermedien (bvbm) Dr. Wolfgang Ressmann (Ludwigshafen) und Armin Ruda (Kassel).
Als freier nichtkommerzieller Sender hat Radio Dreyeckland mit seiner kritischen Berichterstattung über ökologische, soziale und gesellschaftliche Themen nicht nur der freien Radioszene in Deutschland wichtige Entwicklungsimpulse gegeben, sondern bereichert bis heute die gesamte Bürgermedienszene.
In diesem Sinne ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Karlruhe gegen Radio Dreyeckland auch ein Affront gegen alle Bürgermedien in Deutschland und deren Macherinnen und Macher.
Der Bundesverband Bürgermedien erwartet daher von der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe, dass die beschlagnahmten Gegenstände samt Datenträgern umgehend an die betroffenen Mitarbeiter:innen des Freien Radios Dreyeckland zurückgegeben werden. Gleichzeitig ist eine offizielle Entschuldigung von Staatsanwaltschaft und Polizei bei den Radiomacher:innen überfällig.
Presse- und Meinungsfreiheit sind konstituierend für unser demokratisches politisches System, das sich derzeit zahlreichen Herausforderungen und Bedrohungen durch Propaganda, Verschwörungsmythen und der Verbreitung von Fake-News ausgesetzt sieht. Deshalb ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung möglicher Gesetzesverstöße auch im Bereich der Bürgermedien von besonderer Bedeutung für unsere Demokratie, sagten Ressmann und Ruda.